Die Bundesregierung ist mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut. Ihr gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister an. Als Kollegialorgan übt sie nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich (oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind.

Alle anderen Aufgaben sind vom jeweils zuständigen Ressortminister beziehungsweise der zuständigen Ressortministerin zu bearbeiten. Von den rechtlichen Kompetenzen der Bundesregierung ist die Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen am wichtigsten. Die Bundesregierung fasst ihre Beschlüsse einstimmig, Mehrheitsbeschlüsse sind nicht vorgesehen.
 

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